Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma National Fitness Service

1.Allgemeines
National Fitness Service ist ein Dienstleistungsunternehmen für Sportgerätehändler, Hersteller und Verbraucher.  Dienstleistungen wie Reparaturen, Wartungen, Umzüge sowie der Verkauf von B-Ware erfolgen nur auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der National Fitness Service. 

Geschäftsbedingungen des Käufers sowie entgegenstehende oder von Geschäftsbedingungen des Verkäufers abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Änderungen oder Ergänzungen der AGB von National Fitness Service sind nur im Falle einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung wirksam. 

Unstimmigkeiten bezüglich Lieferung und Produktmängel im Rahmen der AGB aus dem Vertragsverhältnis Verkäufer und dem Käufer muss der Kunde mit dem Verkäufer klären!

2.Wartungen

Wartungen werden gemäß DGUV Information 202-044 durchgeführt.

3. Preise


Sämtliche Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit es sich bei dem Vertragspartner des Anbieters nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerlichen Gesetzbuches handelt. 

4.Angebote

Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. 

Extern genannte Preise im Bezug auf Dienstleistungen von National Fitness Service, sind für National Fitness Service in keiner Weise bindend. National Fitness Service erstellt Angebote ausschließlich auf Basis eigener Preise.

Bei Erstellung eines Angebotes ist National Fitness Service vor Durchführung einer Serviceleistung nicht verpflichtet, das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um weniger als 15 % überschritten werden.

5. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges ist National Fitness Service berechtigt, eine Mahngebühr von 40€ sowie Verzugszinsen mit 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen; bei Geschäften, an denen kein Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerlichen Gesetzbuches beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Berechnung der Verzugszinsen erfolgt in diesem Fall ab Rechnungsstellung. Die Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund bleibt vorbehalten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen und -bedingungen, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenz-verfahrens oder bei Bekanntwerden sonstiger Umstände, die dessen Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig.

6. Lieferung, Liefertermine und Transport

Auslieferungen von Sportgeräten erfolgen ausschließlich im Namen des Verkäufers.

Liefertermine sind unverbindlich und können auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse von der vereinbarten Zeit abweichen. 

Der Empfang und die ordnungsgemäße Auslieferung ist vom Käufer per Unterschrift zu bestätigen. Ein Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Transportschäden, Mängel sind vom Käufer sofort nach Erhalt der Lieferung gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen.

Bei einer Annahmeverweigerung der Lieferung durch den Käufer wird keinerlei Haftung für Schäden beim Rücktransport übernommen.

7. Gebrauchtgeräte/ B-Ware

Verkauf und Lieferung von B-Ware erfolgt ab Standort Mülheim Ruhr. Angaben zu dem Gerät sind unverbindlich und ohne Gewähr. Gewährleistungsansprüche werden nur in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang anerkannt.

Beim Erwerb von B-Ware muss der Käufer die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen.

8. Gewährleistung

Mängel im Rahmen eine Reparatur durch National Fitness Service muss der Kunde umgehend schriftlich gegenüber National Fitness Service anzeigen.

Soweit ein von National Fitness Service zu vertretender Mangel vorliegt, ist diese wahlweise zur Nachbesserung oder zur Nachlieferung berechtigt. Minderung oder Wandlung kommen erst nach dem Fehlschlagen der Nacherfüllung in Betracht. Die Mangelhaftigkeit einer erbrachten Serviceleistung ist nach schriftlicher Anzeige nach Wahl von National Fitness Service durch Nachbesserung und/oder Austausch der verwendeten Zubehör-, Ersatz- oder Austauschteile zu beseitigen. Es wird keine Haftung übernommen für Mängel aufgrund normalen Verschleißes sowie für solche, die auf eine andere, als die bei der ursprünglichen Serviceleistung vorhandenen technischen Ursache zurückzuführen sind. Es wird keine Haftung übernommen für Fehler, die aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Bedienung oder Behandlung entstanden sind. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerlichen Gesetzbuches, so verjähren Gewährleistungsansprüche nach einer Reparatur bzw. beim Erwerb von gebrauchten Waren in einem Jahr ab Reparaturdatum bzw. Ablieferung/ Übergabe der Ware. Im Übrigen gelten einzelvertragliche Regelungen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die National Fitness Service behält sich das Eigentum an B-Ware/Gebrauchtware einschließlich zu Reparaturzwecken verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung vor. Dies gilt auch, wenn der Käufer die Ware an einen Dritten weiterveräußert oder verarbeitet hat. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen, ebenso ist er nicht berechtigt, diese zu veräußern oder zu verschenken. Im Falle einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat der Käufer dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und die Pfandgläubiger vom bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet.

10. Gerichtsstand
Grundsätzlich gilt Mülheim Ruhr als der Geschäftssitz von National Fitness Service als vereinbarter Gerichtsstand.

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